BVfK - Wochenendticker 28. September 2019

kompetent - kritisch - konstruktiv

*** exklusiv für BVfK-Mitglieder ***

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Das BVfK-Rechtsberatungskonzept: Objektive Aufklärung + sachliche Diskussion + Deeskalation = Rücken frei für schnelle gütliche Eingung zur Schonung von Kasse und Nerven.

 

Das BVfK-Garantiesystem: Ihr Reklamationsmanagement-Instrument.

 

Kopfdichtungsprobleme bei Ford-Jungfahrzeugen.

 

Classic Remise und BVfK laden zum Workshop mit Dr. Knoop ein.

 

Google-Rezension in eigener Sache.

 

Neues aus der BVfK-IT-Abteilung:

 

WARNMELDUNG: BSI warnt eindrinlich - Trojaner-König Emotet greift massiv an

 

So schützen Sie Ihre Daten und Systeme vor Angreifern

 

Neues aus der BVfK-Rechtsabteilung: 

Dauerbrenner Widerrufsrecht – ein ewiges Damoklesschwert?

 

Neue Rechtsprechung zur Geltungsdauer und den Rechtsfolgen

 

 

Termine:

4. November 2019: Workshop Oldtimerrecht in der Classic-Remise Berlin.

23. – 24. März 2020:  13.Deutscher Autorechtstag.

2. Mai 2020: Großer BVfK-Jubiläumskongress: 20 Jahre BVfK -"Rhein in Flammen".

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Sehr geehrte BVfK-Mitglieder,

auf Anregung eines BVfK-Händlers haben wir das BVfK-Rechtsberatungskonzept wie auch die Gestaltung der damit verbundenen Gebühren einer aktuellen Prüfung unterzogen. Über das Ergebnis wie auch die Konzeption der BVfK-Rechtsberatung möchte ich Sie heute informieren:

Das vorrangige Ziel der auf alle Autohandelsthemen spezialisierten, wie auch zum Richteramt qualifizierten BVfK-Juristen ist es, Konflikte möglichst schnell, effizient und kostengünstig zu lösen. Durch ruhige und sachliche Aufklärung holen sie den gegebenenfalls angegriffenen Händler mit dem Rücken von der Wand und sorgen für eine konstruktive Diskussionsatmosphäre.

Einigungsvorschläge basieren u.a. auf einer prognostizierten gerichtlichen Klärung der Angelegenheit sowie der Tatsache, dass eine schnelle und gütliche Einigung immer einen Wert an sich hat, da dann Zeit, Nerven und meistens auch Geld gespart werden.

Oft gelingt dies mit einer gründlichen Analyse und rechtlichen Bewertung des Falls mit nur einem Schriftsatz.

Darauf wiederum basiert dann in Verbindung mit der Erkenntnis, dass ein BVfK-Mitglied im Durchschnitt pro Jahr eine Auseinandersetzung mit Hilfe der BVfK-Juristen zu klären hat, das Gebührenmodell der BVfK-Rechtsabteilung:

Ein online im Mitgliederbereich eingegebener Rechtsfall, bei dem die wesentlichen Punkte kurz geschildert und dem dann auch die wichtigsten Unterlagen beigefügt werden, kann in Verbindung mit dem praktizierten Deeskalationsprinzip in der Regel mit einem Aufwand erledigt werden, der durch den jährlichen Freibetrag abgedeckt ist. Dieser wird ab 1. Oktober 2019 von 100,- auf 135,- €  netto angehoben.

Darüberhinausgehender Aufwand wird gemäß Gebührenordnung streitwertunabhängig mit einem Stundensatz von zukünftig 90 € netto abgerechnet, was in der Regel günstiger ist, als eine streitwertabhängige Abrechnung nach Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).

BVfK-Mitglieder können sich auch gegen diese weitergehenden Rechtsberatungs- und Rechtsverfolgungskosten absichern. Dazu wurde das BVfK-Garantiesystem nach dem Prinzip einer Solidargemeinschaft entwickelt, die ähnlich einer Rechtschutzversicherung konzipiert ist.

Als Nutzer dieses BVfK-Garantiesystems haben Sie die Möglichkeit, Ihren Kunden Fahrzeuggarantien zum Preis ab etwa 200,- € anzubieten, bei denen die Kosten für die Rechtschutzleistungen bereits eingerechnet sind, womit dann sämtliche Rechtsverfolgungskosten einschließlich der ersten gerichtlichen Instanzen zu den im Einzelnen definierten Bedingungen abgegolten sind.

Damit erreicht die BVK-Garantie, die wir im Innenverhältnis als „Reklamationsmanagement-System“ verstehen, das Ziel, BVfK-Mitglieder möglichst von allem Unangenehmen im Zusammenhang mit dem Fahrzeugverkauf unter optimaler Schonung der Finanzen frei zu halten. Mehr Informationen über die Vorzüge des BVfK-Garantiesystems, wie z.B die regelmäßigen Rücklagenerstattung sowie Vorsteuerabzug aus den Rechnungen für regulierten Schäden können über garantie@bvfk.de angefordert werden.

Wer es unkomplizierter haben möchte, dem empfehlen wir den BVfK-Garantiepartner GSG-Garantie >>> https://www.garantie-service-gmbh.de/ 

Bei den von Ralf Buruck angeführten Versicherungsprofis aus Freiburg sind Sie ebenfalls in besten Händen, denn auch die Partner des BVfK wissen, worum es geht:

 Alles Gute für Ihren Autohandel!

Ihr 

Ansgar Klein
Geschäftsführender Vorstand
Bundesverband freier Kfz-Händler BVfK e.V.

Feedback immer gerne direkt an: vorstand@bvfk.de

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Classic Remise und BVfK laden zum Workshop mit Dr. Knoop ein.

Das Thema: „Rechtsichere Gestaltung von Fahrzeuginseraten und Fahrzeugbeschreibungen im Kaufvertrag - Gewährleistungsfallen beim Oldtimerkauf“.

BVfK-Vertragsanwalt Dr Götz Knoop, Spezialist im Oldtimerrecht und Verfasser des Standardwerkes „Oldtimerrecht“ erläutert anhand von Praxisbeispielen, welche Auswirkungen die Fahrzeugbeschreibung in Inseraten und Kaufverträgen auf die späteren Gewährleistungsfragen haben.

Anhand einzelner Beispiele werden die häufig vorkommenden Formulierungen auf ihre juristische Tragweite untersucht und alternative Formulierungsmöglichkeiten erarbeitet.

Ferner wird die Bedeutung der Oldtimerzulassung ebenso besprochen, wie Gutachten, die dem Interessenten präsentiert und ggf. im Zuge der Verkaufsverhandlungen eingeholt werden. Thema wird hierbei auch die Haftung der Gutachter sowohl gegenüber Käufern als auch gegenüber Verkäufern sein.

Termin: Montag 4. November 2019, 10.00 h – 14.00 h

Ort: Classic Remise Berlin, Wiebestraße 36-37, 10553 Berlin

Kostenbeitrag: 100,00 € incl. MwST. / BVfK-Mitglieder 80,- €

Anmeldung bis 31. Oktober 2019 per E-Mail an oldtimer@bvfk.de oder b.neander@remise.de

Die Classic Remise Berlin.

Zwischen dem Schloss Charlottenburg auf der einen und dem Schloss Bellevue und Reichstag auf der anderen Seite, befindet sich die Classic Remise Berlin in bester historischer Gesellschaft. Über 250 Oldtimer sind bei dortigen Veranstaltungen die Ehrengäste.

Bild: Lange CI GmbH

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Kopfdichtungsprobleme bei Ford-Jungfahrzeugen.

Ein BVfK-Mitglied berichtet:

„…leider müssen wir in den letzten Wochen bei Ford Fahrzeugen vermehrt feststellen, dass es bereits bei Jungfahrzeugen zu Problemen mit der Kopfdichtung kommt. (z.B. Ford Edge, 3 Jahre, 35.000km).Umfragen unter Kollegen zeigen das gleiche Ergebnis. Für Endkunden und Händler stellt dies ein großes Finanzielles Problem dar. Wird es dazu in unmittelbarer Zeit eine Rückrufaktion geben?“

BVfK-Rückmeldung:

„… Konstruktions- und Produktionsmängel sind ein leidiges Problem für freie Kfz-Händler, denn sie haften verschuldensunabhängig, wenn ein Auto mangelhaft ist. Das dürfte bei den von Ihnen geschilderten Problemen der Fall sein, wenn man den Kunden nicht zuvor auf das Risiko hingewiesen hat und es ihm damit quasi „mitverkauft“ hat. Das führt natürlich zu niedrigeren Verkaufspreisen. Wenn man es jedoch konsequent handhabt, auch zu niedrigeren Einkaufspreisen. Der BVfK bietet für solche Sondersituationen passende Vertragsformulierungen an.

Gerne fragen wir auch beim Hersteller an, ob es eine Rückrufaktion, oder Kulanzregelungen gibt. Allerdings haben wir diesbezüglich wenig Einfluss, da die Hersteller gegenüber den Händlern, insbesondere den freien, nicht gerade als spendabel gelten. Wir melden uns, wenn es etwas Neues zu berichten gibt.“

Wer ebenfalls negative Erfahrungne mit Ford-Jungfahrzeugen gemacht hat, bitte melden an: rechtsabteilung@bvfk.de

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Google-Rezension in eigener Sache.

Ein Unbekannter schrieb:

Stelllungnahme des BVfK:

Sehr geehrter anonymer Google-Bewerter,

Sie kritisieren unseren Verband, ohne jedoch Gesicht zu zeigen. Sie machen sich auch nicht die Mühe, Ihre Kritik, mit der wir uns gerne detailliert auseinandersetzen würden, zu begründen. Niemand ist frei von Fehlern und macht immer alles richtig.

Es kommt daher nicht nur auf eine ganzheitliche und professionelle Verbandsarbeit, sondern auch auf den richtigen Umgang mit konstruktiven Verbesserungsvorschlägen an. Wenn sich der BVfK diesem Anspruch nicht erfolgreich stellen würde, dann würden ihm nicht rund 800 freie und seriöse Kfz-Händler ihr Vertrauen schenken und unseren Verband damit zur mit Abstand größten vergleichbaren Organisation in Deutschland und Europa machen, die sich zudem große Anerkennung in den Medien, der Öffentlichkeit und der Politik verdient hat.

Im Übrigen arbeiten wir auch gegen das pauschale Negativ-Vorurteil gegen Autohändler, sofern es unberechtigt ist. Wir plädieren daher für Fairness in der Auseinandersetzung. Anonyme Rufschädigung zählt nicht dazu. Ansgar Klein, BVfK-Vorstand.

Hier geht´s zur Rezension: BVfK bei Google - anonyme Beschwerde - Reaktion

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Neues aus der BVfK-IT-Abteilung:

Quelle: N-TV.de 

WARNMELDUNG: BSI warnt eindrinlich - Trojaner-König Emotet greift massiv an

Das BSI warnt erneut eindringlich vor der extrem gefährlichen Schadsoftware Emotet. Der Trojaner wird seit einigen Tagen über E-Mails massenhaft versandt und hat bereits große Schäden angerichtet. Nutzer müssen darauf vorbereitet sein, selbst zum Ziel zu werden.

Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnologie (BSI) nennt Emotet die "weltweit gefährlichste Schadsoftware" und hat schon mehrmals vor dem Trojaner gewarnt. Unter anderem ist er so gefährlich, weil er ständig weiter verbessert wird und mit immer raffinierteren Methoden Nutzer dazu bringt, infizierte Anhänge zu öffnen. Jetzt schlägt das BSI erneut Alarm, weil eine neue, massive Angriffswelle rollt, die "in den vergangenen Tagen erhebliche Schäden in der deutschen Wirtschaft, aber auch bei Behörden und Organisationen verursacht" hat.

"Seit rund einer Woche wird Emotet wieder massenhaft versandt und hat binnen weniger Tage für Produktionsausfälle, den Ausfall von Bürgerdiensten in Kommunalverwaltungen und zahlreiche infizierte Netzwerke gesorgt", schreibt BSI-Chef Arne Schönbohm. Aber auch Privatanwender stünden im Fokus der Angreifer, da Emotet weitere Schadsoftware nachlade, die zu Angriffen auf das Online-Banking eingesetzt werden könnten.

Den ganzen Artikel können Sie hier lesen: Trojaner-König greift massiv an

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So schützen Sie Ihre Daten und Systeme vor Angreifern

Auch vor der Tatsache, dass man sich nie zu 100% sicher sein kann vor Cyber-Angriffen, gibt es doch einige Maßnahmen, die man ergreifen sollte um sich und sein Unternehmen zu schützen.

1. Sensibilisieren Sie ihre Mitarbeiter und Kollegen

Eine große Gefahr geht von der Unwissenheit der Nutzer aus, da man sich der Gefahr nicht recht bewusst ist. Um so wichtiger ist es daher, in regelmäßigen Abständen die Mitarbeiter Ihres Unternehmens zu informieren und zu sensibilisieren. Da selbst Virenscanner Probleme haben, diese Trojaner zu erkennen, sollten Sie sich nicht all zu sehr auf die herkömmlichen Schutzmaßnahmen verlassen. Im Grunde genommen hilft nur ein waches Bewusstsein, gerade im Umgang mit E-Mails. Jede E-Mail mit einem Word oder Excel-Anhang oder Links die man anklicken muss um weitere wichtige Informationen zu erhalten, sollte erst einmal mit Skepsis betrachtet werden. Fragen Sie lieber persönlich beim Absender nach, was es mit der Mail auf sich hat.

2. Aktualisieren Sie Ihre Software regelmäßig

Das betrifft nicht nur Anti-Viren-Software, sondern jede Software, die auf Ihren PC's installiert ist. Nahezu jede Software stellt heutzutage eine Verbindung mit dem Internet her, somit können Angreifer auch leicht mögliche Schwachstellen nutzen, um sich Zugang zu Ihren Systemen zu verschaffen. Deshalb aktualisieren Sie Ihre Software in regelmäßigen Abständen oder stellen automatische Updates ein. Scheuen Sie auch nicht die Kosten einer guten Antivirussoftware.

3. Machen Sie regelmäßige Backups Ihrer Systeme

Sichern Sie Ihre Daten regelmäßig, am besten täglich und mit Offline-Backups, um eine schnelle Wiederherstellung im Fall einer Attacke gewährleisten zu können. Auch sollten Sie die Wiederherstellung Ihrer Daten von einem Backup einmal testen, damit es im Ernstfall nicht zu Schwierigkeiten kommt und die Systeme schnell wieder startklar sind.

Es gibt noch viele weitere Maßnahmen, die man einleiten kann, was an dieser Stelle jedoch von zu technischer Natur wäre. Sprechen Sie über dieses Thema mit Ihrem IT-Dienstleister und informieren Sie sich über Schutzmaßnahmen, die für Ihr Unternehmen am sinnvollsten sind. 

Ein sicheres Wochenende wünscht

Ihre BVfK-IT

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Minimale Investition - maximale Reichweite

Wer sie noch nicht kennt: BVfK-Kollegenangebote sind besondere B2B-Angebote von BVfK-Händlern für BVfK-Händler. Mit nur wenigen Klicks erreichen Sie mit Ihrem Angebot nahezu 900 zuverlässige Händlerkollegen und können so interessante Kontakte aufbauen. 

Wie es funktioniert?

Jedes BVfK-Mitglied, dass auf der BVfK-Plattform registriert ist, kann monatlich ein Fahrzeugangebot kostenlos an alle BVfK-Mitglieder senden, jedes weitere Kollegenangebot wird mit nur 1,- EUR pro Fahrzeug berechnet. Dabei können beliebig viele Fahrzeugangebote uneingeschränkt als BVfK-Kollegenangebot an alle BVfK-Mitglieder gesendet werden.

Hier registrieren und mitmachen

>>>Weitere Informationen sowie Registrierung für die BVfK-Plattform

Die Registrierung ist, wie auch die Versendung eines Kollegenangebots pro Monat kostenlos.

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Noch nicht bei BVfK-DIGITAL registriert? 

Jetzt schnell erledigen:

1 Schritt: Loggen Sie sich im Mitgliederbereich der BVfK-Website ein:

            >>> Zum Login auf BVfK.de

2 Schritt: Registrieren:

>>> Lassen Sie sich für die Ankaufplattform registrieren

Nach erfolgreicher Prüfung werden Sie für die zahlreichen BVfK-IT-Leistungen freigeschaltet:

- BVfK-Ankaufplattform, jetzt auch mit I-Frame für die eigene Website

- BVfK-B2B-Plattform zur Förderung der BVfK-Kollegengeschäfte.

- BVfK-Fahrzeugverwaltung / Dealer-Management-System (erste Funktionen verfügbar).

- BVfK-Kollegenangebote: Superaktuell und hochattraktiv.

- Ideen- und Projektplanungsforum:  Bringen Sie Ihre Ideen und Optimierungsvorschläge zu den digitalen Produkten des BVfK mit in die Entwicklung ein.  

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Neues aus der BVfK-Rechtsabteilung:

Dauerbrenner Widerrufsrecht – ein ewiges Damoklesschwert?

 

Neue Rechtsprechung zur Geltungsdauer und den Rechtsfolgen:

Das Widerrufsrecht scheint gerade im Neuwagengeschäft gnadenlos. Ein Fahrzeug 14 Tage lang kostenlos testen und dann gegen Erstattung des vollen Kaufpreises zurückgeben – Für den Käufer ein verlockender Deal, für den Verkäufer eine kleine finanzielle Katastrophe. Wird dann auch noch die Belehrung unbemerkt vergessen, schwebt die potenzielle Widerrufserklärung möglicherweise gar grenzenlos wie ein Damoklesschwert über dem Autohaus. Regelmäßig erhalten wir daher Anfragen aus dem Mitgliederkreis, ob man die zu befürchtenden Konsequenzen nicht einschränken oder das Widerrufsrecht gar in gewissen Konstellationen vollständig ausschließen könne.

Auch wenn wir für Letzteres sicherlich kein Patentrezept anbieten können und von derartigen Versuchen abraten, so kann jedoch die Angst vor einem allzu großen Wertverlusts häufig genommen werden. Denn das Widerrufsrecht gilt weder zeitlich unbegrenzt noch muss der Verkäufer eine ausgiebige Nutzung des Fahrzeugs ausgleichslos hinnehmen. Zwei aktuelle Entscheidungen des EuGH und des LG Heidelberg zeigen die Grenzen auf.

In welchen vertraglichen Konstellationen gilt das Widerrufsrecht?

Bevor die ausgeurteilten Rechtsfolgen aufgezeigt werden, erst einmal in alle Kürze die grundliegenden Fakten: Das Gesetz sieht vor, dass in den jedenfalls für den Autokauf relevanten Fällen des Fernabsatzgeschäfts, des Haustürgeschäfts sowie des Abschlusses eines Darlehensvertrags ein Widerrufsrecht besteht, welches ohne Angabe von Gründen ausgeübt werden kann. Ein Fernabsatzgeschäft liegt vor, wenn der Vertrag ausschließlich über die Verwendung von sogenannten Fernkommunikationsmitteln (Telefon, Internet, Fax) zustande kommt. Haustürgeschäfte finden außerhalb der Geschäftsräume, meist am Wohnsitz des Käufers statt und dürften für den Autohandel eine untergeordnete Rolle spielen. Beim Darlehensvertrag wiederum handelt es sich um ein „verbundenes Geschäft“, bei dem der Kaufvertrag an einen Finanzierungsvertrag „gekoppelt“ wird. Wird einer der beiden Verträge widerrufen, verliert auch der andere Vertrag seine Wirkung. Das Widerrufsrecht greift in den genannten Vertragskonstellationen unterschiedslos sowohl für neue als auch für gebrauchte Fahrzeuge.

Wie lange muss ich mit einer Widerrufserklärung rechnen?

Auch hier macht das Gesetz strikte Vorgaben: 14 Tage ab Übergabe des Kaufgegenstands und ordnungsgemäßer Belehrung. Sinn und Zweck des Widerrufsrechts ist es, dem Käufer Gelegenheit einzuräumen, die zuvor ungesehene Ware jedenfalls in dem Umfang zu testen, wie es ihm vor Ort möglich wäre. Eine Widerrufserklärung vor Übergabe des Fahrzeugs ist ebenfalls zulässig, zumal sie mangels eintretendem Wertverlust eher als „unschädlich“ bezeichnet werden kann.

Von maßgeblicher Bedeutung für den Beginn der 14-tägigen Frist ist aber auch, ob Sie den Käufer ordnungsgemäß über sein Widerrufsrecht belehrt haben. Die BVfK-Rechtsabteilung hält hierzu Musterformulare bereit, mit denen Sie eine für Ihren Betrieb passende Widerrufserklärung problemlos erstellen können. Fehlt es an einer Belehrung oder ist diese fehlerhaft, so beginnt die Widerrufsfrist bei ab 2016 geschlossenen Verträgen nach spätestens einem Jahr oder ab Nachreichen einer ordnungsgemäßen Belehrung zu laufen. Hier ist also Vorsicht geboten.

Außerdem können Verbraucher unter gewissen Bedingungen vom medial als „Widerrufsjoker“ bezeichneten Konstrukt profitieren, bei dem das Widerrufsrecht im Falle fehlerhafter Belehrungen zeitlich unbegrenzt gelten soll. Ganz so einfach ist es aber dann doch nicht immer, wie der EuGH kürzlich entschied („Romano“, Urteil vom 11.09.2019, C-143/18). Jedenfalls wenn es sich um einen fernkommunikativ geschlossenen Darlehensvertrag handelt und sobald dieser Vertrag aus Sicht beider Parteien vollständig erfüllt wurde, was beim Kaufvertrag über Fahrzeuge mit Übergabe und vollständiger Raten-/Kaufpreiszahlung anzunehmen ist, erlischt das Widerrufsrecht nach Ablauf der Widerrufsfrist auch bei fehlerhafter Belehrung. Das hatte der BGH zuvor anders gesehen. Ein richtiger und wichtiger Schritt, wie wir finden. (Anmerkung: Ausführlichere Darstellungen des „Widerrufsjokers“ behalten wir uns aufgrund der umfangreichen Fallgestaltungen gesondert vor.)

Praxistipp: Beschränken Sie Ihre Widerrufserklärung ausdrücklich auf Verbraucherverträge! In der Rechtsprechung ist die Auffassung vertreten worden, das Widerrufsrecht gelte bei mangelnder Klarstellung auch für Unternehmer.

Muss ich Wertverluste bei Rücknahme des Fahrzeugs einfach so hinnehmen?

Das hängt davon ab, ob der Käufer die Grenzen der zulässigen Nutzung überschreitet. Vorgesehen ist insoweit, dass der Käufer das Fahrzeug in vergleichbarem Umfang wie am stationären Betriebssitz des Verkäufers testen kann. Überführt er das Fahrzeug zu sich nach Hause und bewegt dieses nur wenige Kilometer auf seinem Privatgelände, sind hierbei entstehende übliche Abnutzungen wohl hinzunehmen.

Anders, wenn der Käufer das Fahrzeug auf sich zulässt und sich damit im Straßenverkehr bewegt. Allein die Zulassung führt aufgrund des wertbildenden Faktors der Vorbesitzeranzahl zu erheblichem Wertverlust und fällt nicht mehr in den vom Gesetzeszweck abgedeckten Nutzungsumfang. Dieser Wertverlust ist demzufolge auszugleichen, wie das LG Heidelberg (09.01.2019, 1 S 34/18) kürzlich bestätigt hat. Im Falle des Widerrufs müssen auch etwaige Mängel bei Übergabe unberücksichtigt bleiben.

Ebenso sind vorgenommene Modifikationen oder Beschädigungen regelmäßig zu ersetzen, denn der Käufer weiß, dass er das Fahrzeug im Falle des Widerrufs unbeschädigt zurückgeben muss und hat daher sorgsam mit diesem umzugehen.

Fazit der BVfK-Rechtsabteilung

Sicherlich ist es gerade bei Bestellfahrzeugen, insbesondere wenn es sich bei diesen nicht um Verkaufsschlager handelt, ärgerlich, wenn der Käufer das Fahrzeug ohne Angabe von Gründen zurückgibt. Wie die Rechtsprechungsentwicklung zeigt, sind dem Widerrufsrecht aber sowohl zeitliche als auch umfangbezogene Grenzen gesetzt. Bei eintretenden Wertverlusten können Sie meist mit entsprechendem Ausgleich rechnen und das Fahrzeug im besten Fall ohne Verluste weiterveräußern. Hierbei ist abzuwägen, ob das insoweit verbleibende Restrisiko im Verhältnis zum Vorteil der durch Fernabsatz- und Finanzierungsverträge erzielten Reichweite steht.

Sehen Sie sich Widerrufserklärungen ausgesetzt, prüft die BVfK-Rechtsabteilung gerne deren Rechtmäßigkeit und hilft Ihnen bei der Geltendmachung von eintretenden Wertverlusten.

Ihre BVfK-Rechtsabteilung

Zur kostenlosen (im Mitgliedsbeitrag enthaltenen) Ersteinschätzung geht´s hier:

>>> Anfrage-Ersteinschätzung

Wichtige Links zu den Informationen und Leistungen der BVfK-Rechtsabteilung:

>>> BVfK-Vertragsformulare

>>> Erfassungsbogen-BVfK-Schiedsstelle

>>> Liste der BVfK-Vertragsanwälte

>>> FAQs-BVfK-Rechtsfragen

>>> BVfK-Verbraucherinformation-zum-Kaufrecht

>>> Formular zur Diesel-Problematik

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Termine:

4. November 2019: Workshop Oldtimerrecht in der Classic-Remise Berlin.

Classic Remise und der Bundesverband freier Kfz-Händler e.V. laden zum Workshop ein:

„Rechtsichere Gestaltung von Fahrzeuginseraten und Fahrzeugbeschreibungen im Kaufvertrag; Gewährleistungsfallen beim Oldtimerkauf“

Sonderpreis für BVfK-Mitglieder: 80,00 € incl. MwST.

Weitere Informationen und Anmeldung finden Sie hier: https://www.bvfk.de/bvfk-workshop-mit-der-classic-remise-am-04-november-2019-in-berlin/

 23. – 24. März 2020:  13.Deutscher Autorechtstag

Jetzt vormerken: https://www.deutscher-autorechtstag.de/anmeldung-autorechtstag/

2. Mai 2020: Großer BVfK-Jubiläumskongress: 20 Jahre BVfK -"Rhein in Flammen"

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